Dojo-Ordnung
1.) Das Dojo ist der Ort, an dem KARATE-DO,
der Weg des KARATE, geübt und trainiert wird.
2.) Ziel des KARATE-DO ist es, über körperliches
Training und geistiger Auseinandersetzung mit der Kampfkunst KARATE einen
Weg zu innerer Harmonie und Selbstverwirklichung zu finden.
3.) Zum Beginn und zum Ende einer jeden Trainingseinheit
müssen Lehrer (Sensei) und Schüler (Deshi) zur Meditation in
den Fersensitz (Seiza) abknien. Die Schüler stellen sich hierbei auf
einer Linie auf, wobei der ranghöchste Schüler die sich vom Sensei
gesehen am weitesten links befindliche Position einnimmt. Auf ein vom ranghöchsten
Schüler zu gebendes Kommando nehmen die Schüler nacheinander
den Fersensitz ein. Die Augen sind zu schließen (Mokusu), und der
Oberkörper hat eine aufrechte Haltung einzunehmen (Bauchatmung). Die
Dauer des Abkniens soll mindestens 30 Sekunden betragen.
4.) Die Lehrer und Trainer sind uneingeschränkt
weisungsberechtigt. Ihren Weisungen und Anord-nungen ist unbedingt Folge
zu leisten.
5.) Es sind nur Ausbilder mit gültiger
Trainerlizenz berechtigt, Karate zu unterrichten.
6.) Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich
japanisch. Sämtliche Techniken des Karate sind durch japanische Begriffe
eindeutig definiert. Für Anfänger können auch deutsche Umschreibungen,
welche allerdings die japanische Terminologie teilweise nur unzureichend
und ungenau überset-zen, verwendet werden. Alle Anfänger sind
verpflichtet, sich nach und nach mündlich mit den wichtigsten japanischen
Fachausdrücken vertraut zu machen.
7.) Voraussetzung für das Üben von
KARATE-DO ist Respekt, Achtung und Höflichkeit der Trainie-renden
untereinander (Sensei - Deshi, Deshi - Sensei, Deshi - Deshi): Karate beginnt
mit Re-spekt und endet mit Respekt!
8.) Die Anwesenheit von Zuschauern ist nur
nach Absprache mit dem Trainer gestattet.
9.) Vor Betreten des Dojos sind sämtliche
Schmuckgegenstände (z.B. Ohrringe, Fingerringe, Na-senringe, Uhren,
Ketten, gefährliche Haarspangen etc.) abzulegen. Sportbrillen mit
Kunststoff-gläsern und Kontaktlinsen dürfen auf eigenes Risiko
getragen werden.
10.) Der Gruß (Rei) ist ein wesentlicher
Bestandteil von KARATE-DO. Er ist das äußerliche Zeichen für
Höflichkeit und Respekt. Beim Betreten und beim Verlassen des Dojos
sowie vor und nach jeder Partnerübung muss daher eine Verbeugung,
bei der der Oberkörper leicht nach vorne ge-neigt wird, gemacht werden.
11.) Das Dojo darf nur barfuß und in
der Trainingsbekleidung, dem weißen Karate-Gi, welcher von einem
Gürtel zusammengehalten wird, dessen Farbe den Leistungsstand des
Schülers aus-weist, betreten werden. Der Karate-Gi muss sauber sein.
Aufnäher auf dem Karate-Gi, welche das Dojo- oder Verbandsemblem zeigen,
sind erlaubt. Jegliche Werbung auf dem Karate-Gi ist verboten.
12.) Die Trainierenden dürfen das Dojo
nur in gepflegtem Aussehen betreten. Der Trainer bzw. Ü-bungsleiter
ist berechtigt, Schüler, deren Äußeres nicht der gesamten
Dojo-Etikette entspricht, zum Verlassen des Dojos und zum Abstellen des
festgestellten Fehlers aufzufordern. Der Schü-ler darf das Dojo erst
nach Abstellen des Fehlers wieder betreten.
13.) Alle Trainierenden müssen pünktlich
zum Trainingsbeginn erscheinen. Kommt ein Schüler zu spät zum
Training, so hat er im Eingangsbereich des Dojos solange zu warten, bis
er eine Auf-forderung des Trainers durch Handzeichen erhält, sich
dem Training anzuschließen.
14.) Das Verlassen des Dojos vor dem offiziellen
Ende der Trainingseinheit ist nur mit Zustimmung des Trainers bzw. Übungsleiters
erlaubt.
15.) Nachfolgende Trainingsgruppen dürfen
das Dojo solange nicht betreten, bis die Trainingseinheit offiziell abgeschlossen
ist.
16.) Das Mitnehmen von Trainingstaschen in
das Dojo ist grundsätzlich erlaubt. Die Trainingstaschen müssen
ordentlich am Rand oder in einer Ecke des Dojos abgestellt werden und dürfen
den Trainingsablauf nicht behindern.
17.) Unnötiges Lärmen, Schreien,
Spielen, Umherspringen und Herumturnen im Dojo ist zu unterlas-sen.
18.) Im Dojo darf nicht gegessen, nicht getrunken
und nicht geraucht werden.
19.) Das Dojo ist sauber zu halten. Es wird
ein Reinigungsdienst eingeteilt, der für den sauberen und ordentlichen
Zustand des Dojos verantwortlich ist. Nach jeder Trainingseinheit ist das
Dojo mit einem Besen zu kehren.
20.) Das Dojo dient jedem einzelnen zum Üben
von KARATE-DO. Aufgrunddessen ist es eine unab-dingbare Notwendigkeit,
dass sich jeder Trainierende an die Dojo-Ordnung hält und aktiv dazu
beiträgt, dass das Dojo als Ort der Würde geschätzt wird.
Alle Karatékas unseres Dojos vertre-ten die überlieferte Philosophie
und Tradition der japanischen Großmeister:
"Ziel einer Kampfkunst ist es nicht, durch
körperliche Überlegen-heit seinen Gegner zu besiegen - es gilt,
ihm geistig überlegen zu sein!"
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